Zwischen Recht und Staat
Jeder Mensch macht mal Fehler. Und Politiker sind doch auch nur Menschen. Fehler im Bereich der Wissenschaft haben doch mit der Politik nichts zu tun. Und dann sollte man nicht vergessen, der Verteidigungsminister hat schon so viel geleistet, 100 Stunden pro Woche arbeitet er, da unterlaufen schon mal Fehler. Kernaussage der Verteidiger des Verteidigungsministers: diese Fehler müssen einfach verziehen werden, alles andere ist Treibjagd, initiiert von Neidern.Diese Grundhaltung bezieht sich allerdings nur auf die Mitglieder der Mächtigen in Politik und Wirtschaft. Da Menschelt es, wenn jemand Steuern hinterzieht, verschwendet oder schwarze Parteikassen anlegt. Informationen zurückhalten, Fehlinformationen streuen, Falschaussagen treffen und sehr Vieles mehr - in den Kreisen der Macht lediglich Fehler.
Für den einen sind es Fehler . . .Schauen wir noch einmal genauer hin. Nimmt man die Mächtigen dieser Gesellschaft einmal aus, führen -ob beabsichtigt oder nicht - Fehler von Normalsterblichen immer dann, wenn daraus Verstöße gegen geltendes Recht, oder Schäden für andere entstehen, zu juristischen und persönlichen Konsequenzen. Da gibt es klare Regeln und niemand kann sich darauf zurückziehen, dass er an anderer Stelle viel geleistet habe, oder dass dieser "Fehler" ja mit dem gegenwärtigen Beruf des Delinquenten nichts zu tun habe. Nein, die zuständigen staatlichen Instanzen betreiben zur Aufklärung solcher "Fehler", die je nach Art und Schwere korrekt mit Begriffen wie Verstoß, Ordnungswidrigkeit, Betrug, kriminelle Handlung, Verbrechen etc. bezeichnet werden, Verfahren. Nach den für sich in Anspruch genommenen Maßstäben der Mächtigen muss man das dann wohl als "Treibjagden" auf fehlerhafte Bürger bezeichnen. In der für das Volk organisierten Welt nennt sich das Rechtsstaat.
In diesem Sinne ist - wegen der Unschuldsvermutung vor dem Abschluss eines rechtsstaatlichen Verfahrens - im Falle des zu Guttenberg von einem Anfangsverdacht und einem mutmaßlichen Täter auszugehen. Übrigens spielt die Frage, wer einen Fehler aus welcher Motivation heraus entdeckt und zur Kenntnis gebracht hat für die Bewertung des Fehlers grundsätzlich keine Rolle. Ein Vergehen, Verbrechen oder anderer Verstoß gegen geltendes Recht und Gesetz ist nicht deshalb weniger schlimm, weil derjenige, der es aufgedeckt hat, den Delinquenten nicht leiden kann, ihm seinen Erfolg neidet, oder an seinem Stuhl sägen möchte.
Rechtsstaat oder SelbstgerechtigkeitDer Sachverhalt in zu Guttenbergs Fall ist eigentlich klar. Der Doktorand hat eine Dissertation abgegeben, in der, ob bewusst oder nicht, geistiger Diebstahl praktiziert wurde. Völlig unklar hingegen ist - wie bei allen anderen Mächtigen, die Fehler eingestanden haben - bei zu Guttenberg, worin der eingestandene Fehler eigentlich bestanden haben soll. Dazu gab es bislang noch keine konkrete Aussage. Es drängt sich immer wieder der Eindruck auf, dass die Herrschaften den Fehler darin sehen, dass sie sich haben erwischen lassen, von einem Unrechtsbewusstsein (und damit eben auch Rechtsbewusstsein) keine Spur. Stattdessen eine zerknirschte Entschuldigung, also eine Selbstfreisprechung von Schuld, das "Ruhen lassen" seines Titels obwohl er über diesem eben nicht Verfügen kann, weil der nur verliehen ist. Aber Eigentumsfragen stellen sich "da Oben" eben ein wenig anders.
Treibjagd auf Guttenberg - nur ein FehlerDas Ergebnis dieses Selbstverständnisses in der politischen Klasse, die sich beileibe nicht auf zu Guttenberg und sein ihm wohlgesonnenes Umfeld beschränkt, ist Politikverdrossenheit. Ohne jeden Zweifel ist das auch Anlass für sinnlose und verletzende Häme vieler ohnmächtiger Bürger gegenüber den Mächtigen mit ihrer allein durch den Begriff Fehler zur Schau gestellten Selbstgerechtigkeit und demokratischen Realitätsferne.
Aber auch, wenn die teilweise sehr persönlichen und hämischen, oft geradezu lustvollen Tiefschläge gegen die Person zu Guttenberg zweifellos Fehler darstellen, wer will sich ernsthaft darüber aufregen - Bürger sind doch auch nur Menschen. Und wenn sich davon jemand betroffen fühlt, dann kann man sich ja immer noch entschuldigen.
Mit wahrscheinlich fehlerhaften Grüßen, für die ich mich auch gleich entschuldige
Ihr
Wolfgang Schwerdt